A-Marke

A-MARKE – IHRE SICHERHEIT FÜR EIN REINES PRODUKT
Wenn Sie sich für ein Produkt mit der A-Marke entscheiden, erhalten Sie ein Produkt, das selbst kleine Kinder unbesorgt benutzen können.
Mit der A-Marke sind Sie sicher, dass das Produkt keine hormonstörenden Substanzen, Schwermetalle oder allergieerregende Stoffe
über der Bagatellgrenze enthält. Die Produkte enthalten weder Parfüm noch Duftstoffe.
Die A-Marke hält nicht nur die Gesetzgebung ein, sondern geht einen Schritt weiter und erfüllt folgende strenge Anforderungen:
• Hormonstörende Substanzen (festgesetzt durch die EU) kommen nicht im Produkt vor
• Butyl- und Propylparabene dürfen nicht verwendet werden
• Das Produkt enthält kein Parfüm oder Duftstoffe
• Das Produkt hält Anforderungen über eine minimale Abgabe von Schwermetallen ein
• Allergieerregende Stoffe dürfen nur in so kleinen Mengen vorkommen, dass diese sich unter der Bagatellgrenze befinden.
• Krebserregende, Erbeigenschaften verändernde, reproduktionsschädliche (CMR) Substanzen können nur in so kleinen Mengen
vorkommen, dass diese sich unter der Bagatellgrenze befinden.
• Es ist nur zugelassen, eine bestimmte Gruppe genehmigter Konservierungsmittel zu benutzen
• Keine Produkte enthalten gefährliche Substanzen, die im Sicherheitsdatenblatt genannt werden müssen.
• Ein Sicherheitsdatenblatt wird für alle Produkte ausgearbeitet
• Keines der mit dem A gekennzeichneten Produkte hat eine Gefahrenmarkierung
Betr. CE-Markierung
Bitte beachten Sie, dass Hobbyprodukte, die einen Spielwert für Kinder unter 14 Jahren haben, mit der CE-Marke gekennzeichnet werden müssen.
Die A-Marke und die CE-Marke sind zwei verschiedene Dinge.
Um eine CE-Marke zu erhalten, werden u. a. Anforderungen an verschiedene Formen von Dokumentation des Produktionsprozesses und in Form von Testen der mechanisch-physischen Eigenschaften, Brennbarkeit und ausgewählte chemische Stoffe (EN71-1,2,3) gestellt. CE-gekennzeichnete Produkte dürfen keine gesundheitsschädigende Stoffe enthalten, aber die Anforderungen sind nicht genau so streng festgelegt wie im Obenstehenden. Ein mit A-gekennzeichnetes Produkt stellt Anforderungen an die Inhaltsstoffe, und die Anforderungen sind so streng, dass sie den chemischen Teil der Spielzeuggesetzgebung erfüllen.

