A-Marke

 

A-MARKE – IHRE SICHERHEIT FÜR EIN REINES PRODUKT

Wenn Sie sich für ein Produkt mit der A-Marke entscheiden, erhalten Sie ein Produkt, das selbst kleine Kinder unbesorgt benutzen können.


Mit der A-Marke sind Sie sicher, dass das Produkt keine hormonstörenden Substanzen, Schwermetalle oder allergieerregende Stoffe
über der Bagatellgrenze enthält. Die Produkte enthalten weder Parfüm noch Duftstoffe.

 

Die A-Marke hält nicht nur die Gesetzgebung ein, sondern geht einen Schritt weiter und erfüllt folgende strenge Anforderungen: 

 

Hormonstörende Substanzen (festgesetzt durch die EU) kommen nicht im Produkt vor 

Butyl- und Propylparabene dürfen nicht verwendet werden

Das Produkt enthält kein Parfüm oder Duftstoffe

Das Produkt hält Anforderungen über eine minimale Abgabe von Schwermetallen ein

Allergieerregende Stoffe dürfen nur in so kleinen Mengen vorkommen, dass diese sich unter der Bagatellgrenze befinden.

Krebserregende, Erbeigenschaften verändernde, reproduktionsschädliche (CMR) Substanzen können nur in so kleinen Mengen
         vorkommen, dass diese sich unter der Bagatellgrenze befinden.

Es ist nur zugelassen, eine bestimmte Gruppe genehmigter Konservierungsmittel zu benutzen

Keine Produkte enthalten gefährliche Substanzen, die im Sicherheitsdatenblatt genannt werden müssen.

Ein Sicherheitsdatenblatt wird für alle Produkte ausgearbeitet 

Keines der mit dem A gekennzeichneten Produkte hat eine Gefahrenmarkierung

 

 

Betr. CE-Markierung 

Bitte beachten Sie, dass Hobbyprodukte, die einen Spielwert für Kinder unter 14 Jahren haben, mit der CE-Marke gekennzeichnet werden müssen.
Die A-Marke und die CE-Marke sind zwei verschiedene Dinge. 

Um eine CE-Marke zu erhalten, werden u. a. Anforderungen an verschiedene Formen von Dokumentation des Produktionsprozesses und in Form von Testen der mechanisch-physischen Eigenschaften, Brennbarkeit und ausgewählte chemische Stoffe (EN71-1,2,3) gestellt. CE-gekennzeichnete Produkte dürfen keine gesundheitsschädigende Stoffe enthalten, aber die Anforderungen sind nicht genau so streng festgelegt wie im Obenstehenden. Ein mit A-gekennzeichnetes Produkt stellt Anforderungen an die Inhaltsstoffe, und die Anforderungen sind so streng, dass sie den chemischen Teil der Spielzeuggesetzgebung erfüllen.